Betriebliche Altersvorsorge - Mehr Netto vom Brutto

Die Rahmenbedingungen für die „Rente über den Chef“ haben sich inzwischen erheblich verbessert.

 

So kann jeder Arbeitnehmer, der in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist von seinem Arbeitergeber verlangen, dass ein Teil seines Entgelts für die betriebliche Altersvorsorge verwendet wird.

 

Steuervorteile nutzen – Sozialabgaben sparen!

 

P.S.: Auch für 400-€ Mini-Jobber und Auszubildende (Fortzahlung des Kindergeldes bei Überschreitung der Einkommensgrenze) ein interessanter Ansatz!

 

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